| Reisepass / Visum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweis : Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird daher angeraten, sich vor Antritt bzw. Buchung einer Reise mit der zuständigen konsularischen Vertretung in Verbindung zu setzen. Reisepass : Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Einreise mit Kindern : Deutsche: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum. Achtung: Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich. Visum : Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger von Jemen, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Seychellen, Syrien und Tunesien. Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Südalgerien (Sahara) müssen folgende Angaben gemacht werden: (a) Reiseziele, (b) Reiseroute, (c) Beginn und Ende des Aufenthalts und (d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter. Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben. Transit : Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von (a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und Niederlande; (b) Übrige Länder: Iran, Israel, Korea (Süd), Malawi, Südafrika, Taiwan, USA, Vietnam und für Reisende mit palästinensischen Reisedokumenten. Visaarten : Transit-, Touristen- und Geschäftsvisum. Gültigkeitsdauer : Visum für eine einmalige Einreise: 45 Tage ab Ausstellungsdatum. Antragstellung : Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingehen. Achtung: In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden. Aufenthaltsgenehmigung : Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Bearbeitungszeit : Persönliche Antragstellung: 1 Tag; per Post: Mind. 14 Tage in Deutschland, 7 Tage in Österreich. Einreisebeschränkungen : Israelischen Staatsangehörigen wird die Einreise nach und der Transit durch Algerien verweigert. Wer israelische Sichtvermerke im Reisepass hat, muss sich einen Zweitpass ausstellen lassen, um nach Algerien einreisen zu können. Iranischen Staatsangehörigen wird die Einreise verweigert. Unterlagen : (a) Touristenvisum: 1 Antragsformular (Deutschland), 2 Antragsformulare (Österreich, Schweiz). (b) 1 Passfoto (Deutschland), 2 Passfotos (Österreich, Schweiz). (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) Gebühr. (e) Beleg über die Reiseroute vom Reiseveranstalter. (f) Privatreisen: Antragsteller ohne familiäre Bindung in Algerien müssen bei Privatreisen ein legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers beifügen. (g) Reiseversicherung. (h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (i) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma und Nachweis, dass Geschäftsbeziehungen bestehen. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt werden. Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Impfungen : Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Ausreiseerlaubnis : Eine Ausreiseerlaubnis ist erforderlich für Ausländer, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben. |
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