| Reisepass / Visum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reisepass : Allgemein erforderlich, ausgenommen sind US-Bürger für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen mit Identitätsnachweis (mit Lichtbild), gültigem Weiterreiseticket und dem Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben. Einreise mit Kindern : Deutsche: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visum : Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen, sofern eine Buchungsbestätigung und ein Weiterreise-/Rückflugticket vorgewiesen werden kann: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern); (b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Mikronesien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino und USA. Transit : Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Antragstellung : Konsularabteilung der US-Botschaften (Adressen s. USA). Aufenthaltsgenehmigung : Wer länger als 30 Tage bleiben möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis der Einwanderungsbehörden, Government of American Samoa, Pago Pago, Tutuila die für jeweils 30 Tage ausgestellt wird. Die Anfrage sollte den Namen der örtlichen Kontaktperson und weitere Hotelreservierungen oder andere Besuchszwecke beinhalten. Anträge an den Chief Immigration Officer, Government of American Samoa, Pago Pago, Tutuilla. Bearbeitungszeit : Anträge sollten mindestens zwei Wochen vor der Abreise gestellt werden. Einreisebeschränkungen : Reisenden, die mit einem britischen Pass, der für die British Dependent Territories Citizen in Hongkong ausgestellt wurde, wird die Einreise verweigert. Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Impfungen : Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die zur Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
