Reisepass / Visum
Passport/Visa
Passport required? Visa required? Return ticket required?
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja

Reisepass : Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Staatsbürger der USA und Kanadas können unter Vorlage eines Rückflugtickets auch mit einer Geburtsurkunde und Passfoto, Personalausweis oder einem Führerschein mit Passfoto einreisen.

Einreise mit Kindern :
Deutsche:
Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum : Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten Staatsangehörige von:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, andere EU-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) und Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Guyana, Jamaika, Kamerun, Malediven, Mosambik, Sri Lanka, Tansania, Uganda und Vanuatu, die ein Visum benötigen);
(c) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Japan, Korea (Rep.), Liechtenstein, Marschall-Inseln, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Palau, Paraguay, San Marino, Timor-Leste, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.

Ausreichende Geldmittel : Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.