| Reisepass / Visum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reisepass : Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Kanada und den USA, die auch mit einer Geburtsurkunde oder Aufenthaltsgenehmigung und einem Identitätsnachweis mit Foto einreisen können. Es wird dennoch dringend empfohlen, mit einem Reisepass einzureisen. Einreise mit Kindern : Deutsche: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen sein oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen, der seinen Wohnsitz in Aruba hat, in Empfang genommen werden. Visum : Staatsangehörige folgender Länder können ohne Visum für einen Aufenthalt von bis zu maximal 3 Monaten einreisen: (a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien und Rumänien) und Schweiz; (b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Dominica, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Suriname, Trinidad & Tobago, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela. (c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen): Fast alle anderen Nationalitäten, Staatsangehörige mancher Länder (u.a. Türkei) benötigen jedoch auf jeden Fall ein Visum. Weitere Informationen sind von den zuständigen Botschaften oder Konsulaten erhältlich. Anmerkung - Reisepaß/Visa : Staatsangehörige aller Länder, die in Aruba eine Arbeit aufnehmen wollen, benötigen eine vorherige Genehmigung der Directie Openbare Orde en Veiligheid (D.O.O.V.), Torenstraat M 11, San Nicolas (Tel: (8) 4 33 22. Fax: (8) 43 53 46). Bearbeitungszeit : Bis zu 4 Wochen. Unterlagen : a) Reisepass, der zum Zeitpunkt des Visumantrags noch mehr als 3 Monate gültig ist. b) Ausgefülltes Antragsformular. c) 1 Passbild mit der Adresse in Druckschrift auf der Rückseite. d) Gebühr (in bar). e) Belege über ausreichende Geldmittel (die drei aktuellsten Kontoauszüge). f) Rück- oder Weiterreiseticket. g) Einladungsschreiben. h) Kopie der Hotelreservierung. i) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. j) Brief, aus dem die Beschäftigung, das Gehalt und die Weiterbeschäftigung nach der Rückkehr hervorgeht. Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen. Impfungen : Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Einreise mit Haustieren : Für Katzen, Hunde, Papageien und Sittiche wird ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Das Gesundheitszeugnis sollte max. 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt worden sein. Hunde und Katzen benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Tollwutimpfung sollte 30 Tage vor der Ankunft vorgenommen worden sein. Anmerkung: Hunde, Katzen und Papageien aus Südamerika dürfen nicht nach Aruba verbracht werden. |
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