| Reisepass / Visum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reisepass : Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein. Einreise mit Kindern : Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes unter 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visum : Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen sind Staatsbürger folgender Länder: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn); (b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Antigua und Barbuda, Brunei, Dominica, Ghana, Indien, Kamerun, Kiribati, Malediven, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Tuvalu und Vanuatu). (c) Übrige Länder: Argentinien, Hongkong (VR China), Island, Japan, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien, Uruguay und USA. Transit : Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten : Einreisevisum (einfach und mehrfach). Gültigkeitsdauer : Maximal 90 Tage. Antragstellung : Antragstellung grundsätzlich bei der Botschaft in Brüssel (s. Adressen). Aufenthaltsgenehmigung : Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone. Unterlagen : (a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr. (d) Gültiger Reisepass. Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
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