| Reisepass / Visum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reisepass : Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss ab der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Einreise mit Kindern : Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Empfohlen wird das Mitführen eines eigenen Reisepasses. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Empfohlen wird das Mitführen eines eigenen Reisepasses. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Empfohlen wird das Mitführen eines eigenen Reisepasses. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visum : [1] Touristen: Für Aufenthalte von bis zu 31 Tagen werden bei der Ankunft Visa gebührenfrei ausgestellt. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: (a) Weiter- bzw. Rückflugtickets. (b) Nachweis der Hotelbuchung. (c) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Besucher, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen ein Einreisevisum, das vor der Abreise bei den Einwanderungsbehörden der Cook-Inseln beantragt werden sollte (Adresse s. u.). Besucher, die sich länger als 31 Tage auf den Cook-Inseln aufhalten möchten, müssen 14 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes ein Visum bei den Einwanderungsbehörden beantragen (Adresse s. Aufenthaltsgenehmigung). Das Visum kann um maximal 5 zusätzliche Monate gebührenpflichtig verlängert werden: Verlängerungen um bis zu 1-3 Monate 75 NZ$, um bis zu 4-5 Monate 120 NZ$. Kinder bis zu 15 Jahren sind von den Gebühren befreit, müssen jedoch bei der Einwanderungsbehörde gemeldet sein. [2] Geschäftsreisende erhalten bei der Einreise ein Visum, das zu einem Aufenthalt von bis zu 21 Tagen berechtigt. Aufenthaltsgenehmigung : Anfragen vor der Einreise an den Principal Immigration Officer, Department of Immigration, PO Box 105, Rarotonga. Tel: 2 93 47. Fax: 2 12 47. (E-Mail: tutai@immigration.gov.ck. Internet: www.cook-islands.gov.ck) |
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