Reisepass / Visum
Passport/Visa
Passport required? Visa required? Return ticket required?
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein Nein Nein

Reisepass : Allgemein erforderlich, muss, wenn keine Visumpflicht besteht, noch mindestens 3 Monate ab der Einreise gültig sein. EU-Personalausweise müssen bei der Einreise ebenfalls noch 3 Monate gültig sein. Für visumpflichtige Staatsbürger muss der Reisepass noch 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Staatsbürger der folgenden Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen.

Einreise mit Kindern :
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder (vorläufiger) Personalausweis mit Lichtbild.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Identitätskarte oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen müssen. Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist möglich.

Visum : Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.

Anmerkung - Reisepaß/Visa : EU-Bürger können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace (nur zu Fuß); Pergamos, Strovilia und Ajios Dometios (auch mit Kfz) sowie Zodhia (nur Kfz)). Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der Personalausweis ausreichend ist liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten. Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben. Für den Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen.

Schweizer und andere Reisende, die nicht EU-Bürger sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Außerdem benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/ Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.

Visaarten : U.a. Einfach-, Mehrfach- und Transitvisum (wird auf dem Flughafen bezahlt).

Gültigkeitsdauer : Max. 3 Monate vom Tag der Ausstellung. Transitvisum: max. 3 Tage, sofern gültige Reisedokumente und ein Weiterflugticket vorgelegt werden können.

Antragstellung : Persönlich beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Formulare für Visumanträge sind auch im Internet zu finden unter www.mfa.gov.cy in der Rubrik "Consular Information".

Aufenthaltsgenehmigung : Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung. Anträge selber können nur von der Einwanderungsbehörde in Zypern bearbeitet werden und müssen an diese innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise gerichtet werden.

Bearbeitungszeit : 1-4 Tage. 4 Wochen, falls der Antrag zur Bearbeitung nach Zypern geschickt werden muss.

Einreisebeschränkungen : Personen, deren Reisepässe von der Türkischen Republik Nordzypern oder von Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) ausgestellt wurden, kann die Einreise verweigert werden. Reisenden aller Nationalitäten, die ein Visum der Türkischen Republik Nordzypern in ihrem Reisepass haben, kann die Einreise verweigert werden. Aktuelle Information von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Unterlagen : (a) Reisepass im Original mit mindestens noch 3 Monaten Gültigkeit, sofern das Land diplomatische Beziehungen mit Zypern unterhält; andernfalls 6 Monate. (b) 1 Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Geldmittelnachweis. (e) Flugreservierung oder Kopien der Flugtickets. (f) Gebühr in bar. (g) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die am Tag der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss. (h) Hotelreservierung oder im Falle privater Unterkunft ausgefülltes Formular "Application for Responsibility of Hosting" (falls der Gastgeber nicht Zypriote ist, Kopie seiner "ARC" beifügen. (i) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Besuchsgrund.

Dokumente bei der Einreise : Ausländer müssen bei der Einreise über ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie über für den Aufenthalt ausreichende Geldmittel verfügen. Ausgenommen sind EU-Bürger, Schweizer sowie Staatsangehörige von Island, Norwegen und Liechtenstein.

Einreise mit Haustieren :
Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein staatliches Gesundheitszeugnis benötigt. Außerdem wird eine Bescheinigung des Piloten des Flugzeuges benötigt, mit dem das Tier verbracht wurde, dass das Tier während des Transports weder mit anderen Tieren noch mit Geflügel in Kontakt kam und dass das Tier direkt aus dem Herkunftsland nach Zypern verbracht wurde.
Anmerkung: Die Verbringung von Papageien nach Zypern ist verboten.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis gemäß den Bestimmungen der Einfuhrerlaubnis benötigt, die vor der Abreise vom Amt für tierärztliche Dienste im Ministerium für Landwirtschaft und Bodenschätze ausgestellt wurde. Mindestens 48 Std. vor der Ankunft muss der Besitzer den Amtstierarzt in Larnaca (Tel: (24) 24 30 42 75), in Limassol (Tel: (25) 25 81 95 12) oder in Paphos (Tel: (26) 26 30 62 69) von der Ankunft des Tieres in Kenntnis setzen. Eine Quarantänezeit von 6 Monaten ist Pflicht. Die Quarantäne kann auch unter bestimmten Auflagen am Wohnsitz des Tierbesitzers durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Die Einfuhr der Rassen American Pitbull, Tosa, argentinische und brasilianische Dogge ist verboten.