Reisepass / Visum
Passport/Visa
Passport required? Visa required? Return ticket required?
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein Nein Nein

Reisepass : Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, besteht Visumpflicht, muss er noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer bzw. über das Visum hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können. Alle Reisedokumente, die an der Grenze vorgelegt werden, müssen mit einem Lichtbild versehen sein:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, übrige EU-Länder und Schweiz,
(b) Übrige Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen.

Einreise mit Kindern :
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum. Kinder, die einen eigenen Reisepass besitzen, müssen ein separates Visum beantragen.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen über eigene reguläre Reisedokumente verfügen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist problemlos möglich. Bei einem Visumantrag für Personen, die jünger als 15 Jahre sind, ist das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) erforderlich, sofern das Kind nicht in deren Begleitung reist. Sind Kleinkinder in Begleitung Fremder, ist die beglaubigte Vollmacht der Sorgeberechtigten, möglichst in tschechischer Sprache, zur Vermeidung von Komplikationen empfehlenswert.
Hinweis: Sind visumpflichtige Mitreisende unter 15 Jahren in einem der Pässe eines der beiden Elternteile aufgeführt, bekommt das Kind ein eigenes Visum - dazu ist ein eigener Antrag für das Kind auszufüllen. In ein erteiltes Visum kann eine Person, die jünger als 15 Jahre ist, nur dann eingeschrieben werden, wenn die Person in dem Reisedokument des Ausländers, dem das Visum erteilt wurde, eingeschrieben ist und gemeinsam mit ihm fährt.

Visum : Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Großbritannien bis zu 6 Monaten);
(c) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur (bis zu 30 Tagen), Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.

Transit : Transitreisende, die weiterfliegen ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger von Ägypten, Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kasachstan, Kongo (Dem. Rep.), Libanon, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka und Syrien benötigen immer ein Transitvisum.
Personen, die sonst ein Visum für die Tschechische Republik brauchen, können visafrei bis zu maximal 5 Tage durchreisen, wenn sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem der Schengener-Staaten besitzen. Die visafreie Maßnahme für den Transitzweck gilt auch für die Besitzer:
- eines gültigen Schengenvisums (Typ B oder C) - eines gültigen Visums (Typ B oder C) ausgestellt von den Staaten: Ungarn, Polen, Litauen, Estland, Lettland, Slowenien, Zypern, Malta und der Slowakei;
- eines gültigen langfristigen Visums (Typ D) ausgestellt von den EU Mitgliedsstaaten, von Island oder Norwegen;
- einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt von den EU Mitgliedsstaaten, von Island, Norwegen, Lichtenstein und von der Schweiz.

Visaarten : Touristenvisum, Transitvisum (einfach und doppelt), Flughafenvisum, Arbeitsvisum.

Gültigkeitsdauer : Je nach Nationalität und Visaart verschieden. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.

Antragstellung : Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) bzw. am Grenzübergang.

Aufenthaltsgenehmigung : Anfragen an die Botschaft. Bei Aufenthalten von über drei Monaten sind EU-Staatsangehörige berechtigt, eine "Aufenthaltserlaubnis-EG" zu beantragen. Auskünfte darüber erteilt entweder die für den bisherigen Wohnort zuständige tschechische Auslandsvertretung oder die für den Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zuständige Dienststelle der Ausländerpolizei.

Bearbeitungszeit : Mindestens 1-2 Wochen, maximal 30 Tage.

Unterlagen : (a) Antragsformular (2 für Doppeltransitvisum). (b) 1 Passfoto neueren Datums. (c) Reisepass, der noch mindestens 90 Tage über das Rückreisedatum gültig sein und eine freie Seite haben muss. (d) Gebühr in bar. (e) Gültige Krankenversicherung (die Decksumme muss mind. 30.000 ? betragen). (f) Dokumente, die die finanzielle Sicherheit bestätigen, z.B. Kreditkarten, Kontoauszüge. (g) Ggf. Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Für Personen, die jünger als 15 Jahre sind, ist das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) erforderlich, sofern das Kind nicht in deren Begleitung reist.

Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (1160 Kc (ca. 41 ?) pro Tag und pro Person verfügen. Ausgenommen sind EU- und EFTA-Bürger.

Meldepflicht : EU- und EFTA-Staatsangehörige ohne oder mit einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung, sowie ihre Nicht-EU-Familienangehörige, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden. Dies gilt nicht für EU- und EFTA-Bürger, die in einem Hotel oder Pension wohnen. Nähere Angaben von der Botschaft (s. Adressen). Visumpflichtige müssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden.

Einreise mit Haustieren :
Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.