Reisepass / Visum
Passport/Visa
Passport required? Visa required? Return ticket required?
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja 1/2 Ja

Reisepass : Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern :
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis ab 7 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum : Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tage:
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland (30 Tage) und andere EU-Länder; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Österreich, Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Indien, Kamerun, Nigeria und Pakistan);
(c) Übrige Länder: Island, Israel, Japan, Madagaskar, Nepal, Norwegen, San Marino, Taiwan und USA.

Transit : Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
[2] Diese Regelung gilt u.a. nicht für die Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen malawischen Vertretungen.

Visaarten : Touristenvisum (einmalige, mehrmalige Einreise), Transitvisum.

Gültigkeitsdauer : Transitvisum: 7 Tage. Touristenvisum: 3 Monate (einmalige Einreise) bzw. 6 oder 12 Monate (mehrmalige Einreise) ab Ausstellungsdatum. Die Möglichkeit einer Visumverlängerung besteht, Beantragung beim Immigration Department in Blantyre.

Antragstellung : Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Aufenthaltsgenehmigung : Anfragen vor der Abreise an den Controller of Immigration Services, PO Box 331, MW-Blantyre.

Bearbeitungszeit : Persönlich sofort, postalisch ca. 2 Wochen.

Unterlagen : (a) Antragsformular und 1 Kopie. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr (in bar). (d) Gültiger Reisepass. (e) Schreiben mit Begründung für Aufenthalt und Angabe von Adresse in Malawi. Bei Geschäftsreisen: (f) Schreiben der Firma oder des Geschäftspartners.

Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen : Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.